Läuten der Kirchenglocken

Ein lange währendes Monopol der Reformierten

Im März 1764 genehmigte der König von Preußen die Errichtung eines eigenen Glockenturms für die lutherische Gemeinde in Leer. Und auf Anordnung des Königs wurde am 2. Juli 1765 eine Entschädigungssumme in Höhe von 1.000 Gulden für künftige entgangene Einnahmen festgelegt, die die lutherische an die reformierte Gemeinde zu zahlen hatte. Dafür durften die Lutheraner ein eigenes Geläut nutzen, die eigenen Toten verläuten und mussten danach keine Zahlungen für das Läuten an die reformierte Gemeinde mehr zahlen. Die königliche Erwartung war: „damit solchergestalt den entstandenen Mißhelligkeiten ein Ende gemacht, dagegen aber zwischen beyden Religionsverwandten die ihnen so anständige Verträglichkeit und Ruhe wiederhergestellt werden möge.“

Im Sommer 1766 schließlich errichtete die lutherische Gemeinde ihren Kirchturm. Im Jahr darauf wurde auch der katholischen Gemeinde ein Glockenturm und eigenes Geläut gestattet. Ihnen blieb sogar eine Entschädigungszahlung zugunsten der reformierten Gemeinde erspart, weil sie dazu finanziell nicht in der Lage war. Der Chronist Tileman Dothias Wiarda hat danach den Eindruck, „daß man itzo von feindseliger Gesinnung zwischen den verschiedenen Religions-Parteien in Leer nichts mehr vernimmt.“ Damit endete ein viele Jahrzehnte währender heftiger Streit um das Recht auf einen Glockenturm und mit eigenen Glocken zum Gottesdienst und zu Bestattungen zu läuten.

Nach der Reformation im 16. Jahrhundert gab es keinen Zweifel, wer einen Glockenturm mit Geläut betreiben durfte. Das war die reformierte Kirchengemeinde, die sich im Laufe des Jahrhunderts mehr und mehr festigte und damit das Sagen in dem Flecken Leer hatte. Das Emder Konkordat aus dem Jahr 1599, im Grunde das Ergebnis der Schwäche der ostfriesischen Grafen, eine einheitliche Konfession in Ostfriesland durchzusetzen, stärkte in Leer die Position der Reformierten. Besagt das Konkordat doch, dass in jedem Ort alle Menschen unabhängig von ihrer konfessionellen Orientierung der dominierenden Gemeinde angehören müssen. Das bedeutete in Leer: Alle, auch Lutheraner oder Mennoniten, gehörten zur reformierten Gemeinde und mussten dort ihre Abgaben (etwa das Pastorengeld) leisten. Nur die reformierte Gemeinde besaß das Monopol, die Waage zu betreiben und damit Einnahmen zu erzielen. Und nur sie durfte mit ihren Kirchenglocken im alten Turm am Westerende läuten. Streit war so auf die Dauer gar nicht zu vermeiden.

Eine Kirche für die Lutheraner – aber kein Turm und keine Glocken

Als im 17. Jahrhundert die Zahl der lutherischen Einwohner beständig wuchs, verlangten diese das Recht, eigene Gottesdienste im Flecken selbst, und nicht nur im fünf Kilometer entfernten Logabirum zu feiern. 1675 verhalf Gräfin Christine Charlotte den Lutheranern zu einem eigenen Kirchbau. Zunächst, und wie es damals hieß, "für alle Zeit" ohne Turm und natürlich ohne das Recht zu läuten. Somit blieb es dabei, dass die Angehörigen aller Konfessionen unter dem Geläut der Glocken vom reformierten Glockenturm am Westerende bestattet wurden – auch nachdem die Lutheraner eine eigene Kirche mit einem umliegenden Kirchhof hatten.

Läuten kostet

Seit 1652 wird es üblich für das Läuten bei Bestattungen zu bezahlen. Westermann berichtet über eine erste Zahlung in Höhe von zwei Reichstaler, die eine Witwe für das Läuten über ihren Mann an die Kirche geleistet habe. Später kostete jede Stunde Läuten über einen Toten zwei Gulden, die der Totengräber kassierte. Die Verpflichtung, für jedes Läuten eine Gebühr an die reformierte Gemeinde zu zahlen, sorgte bei den Lutheranern für Unmut. So kam es, dass der Amtmann Ulrich Wiarda im Jahr 1681 die Turmschlüssel von den reformierten Kirchvögten verlangte und gleich eine Strafe von fünf Goldgulden androhte, sollten diese der Aufforderung nicht nachkommen. Als Grund für das Verlangen wurde die Auffassung der Landesbehörde angeführt, dass „jedem im Flecken das Recht zustehe, seine Toten nach eigenem Belieben verläuten zu lassen.“

Eigentlich aber war das kein Vorhaben der Regierung, „als vielmehr ein Werk der Lutheraner“, glaubt Wessel Onken. Die Lutheraner hätten sich bei der Regierung in Aurich über die Gebühr von zwei Gulden für das Läuten beklagt und Abhilfe verlangt. Also klagte die reformierte Gemeinde gegen das Ansinnen des Amtmanns bzw. der Lutheraner und „lieferten alsbald den Beweis, wie die Lutheraner der reformierten Gemeinde .. derselben zustehende Rechte .. Hindernisse in den Weg legten“. Das Gericht habe zu Gunsten der Reformierten entschieden, berichtet Westermann. Es blieb wie es war: Jedes Läuten kostete zwei Gulden, die die Lutheraner bei Bestattungen an die Reformierten zu zahlen hatten.

Das Recht vor allem bei Bestattungen zu läuten, hatte also immer auch einen finanziellen Aspekt. Es ging um die Läutegebühr als sichere Einnahmequelle für die reformierte Gemeinde. Dazu bot ausgiebiges Läuten zur Erinnerung an liebe Verstorbene einen Anlass für großzügige „Legate“. So fanden sich 1772 im Grundstücksverzeichnis der Gemeinde zwei Äcker auf der Leerer Gaste, die von dem Geheimen Rat und Drosten Imhoff stammten und im Jahre 1726 von dessen Witwe für ihn und ihren Sohn der Kirche für das Läuten übereignet worden waren.

Dieses Recht auf Einnahmen aus ihrem Läutemonopol verteidigte die reformierte Gemeinde nachdrücklich, was bei den Lutheranern den Wunsch verstärkte, wenn man schon eine eigene Kirche und dazu einen eigenen Kirchhof besaß, auch über einen eigenen Turm mit eigenem Geläut zu verfügen. So versuchten die Lutheraner 1706 erneut, ihre Kirche um einen Turm zu erweitern, und provozierten damit wieder einen Konflikt mit der reformierten Gemeinde. Die Lutheraner hatten die Reformierten zunächst wohl im Unklaren darüber gelassen, dass sie mit ihrem Erweiterungsbau tatsächlich den Bau eines eigenen Kirchturms bezweckten. Schon war der Bau bis zur Höhe des Dachstuhls gediehen, als preußische Soldaten auftauchten und den Weiterbau unterbanden. Die ostfriesischen Stände bemühten sich um einen Kompromiss: Der Turm an der Lutherkirche solle fertig gestellt werden, aber in diesem Turm dürften keine Glocke hängen. Das Läuten bei Beerdigungen gegen entsprechende Gebühr bliebe der reformierten Kirche vorbehalten. Der Streit zog sich und wurde nach langen Verhandlungen vor Gericht ausgefochten.

Im Ergebnis einigten sich die beiden Gemeinden auf einen Erlass des Fürsten Georg Albrecht von Ostfriesland, wonach die lutherische Gemeinde „auf alle Zeit“ auf den Bau des Kirchturms verzichtet, im Gegenzug aber das Recht bekommt, ihre Kirche zu vergrößern und erstmals eigene Kirchenbücher zu führen. Dennoch verloren die Lutheraner ihr Ziel, einen eigenen Kirchturm zu besitzen, nicht aus dem Auge. So gibt es 1752 offenbar Überlegungen, dass ein Kirchturm an der Lutherkirche, also mitten im Flecken Leer, den ganzen Ort zieren würde. Man darf ja nicht vergessen, dass der Flecken Leer nur den alten reformierten Glockenturm am Westerende besaß und Leer zu der Zeit somit über gar keinen repräsentativen Turm verfügte. Die Königlich-Preußische Regierung hätte auch nichts gegen einen Turm einzuwenden, fand es angesichts der finanziellen Verhältnisse der Lutheraner allerdings nötiger, das alte Schulgebäude zu sanieren, als einen Turm zu bauen. Es blieb also wieder, wie es war: Nur die Reformierten haben einen, wenngleich sehr alten Turm, und nur sie dürfen läuten.

Der letzte Streitfall

Schließlich berichtet Wessel Onken über einen „letzten Streitfall“, der zugleich zeigt, wie empfindlich die Reformierten bis zuletzt auf Verletzungen ihres Läutemonopols reagierten. Das Ende des Siebenjährigen Krieges zwischen Preußen und Österreich wurde im März 1763 ausgiebig gefeiert. Dankgottesdienst, Illumination, Umzüge mit Trommeln und Fahnen, Feuerwerk auf dem Plytenberg und allerhand Belustigungen waren Ausdruck der großen Freude über den geschlossenen Frieden. „Als in der Nacht das Festgeläute der reformierten Glocken zu ertönen begann, ergriff die Lutheraner großes Verlangen, auch ihre in der Kirche befindliche kleine Glocke mit erklingen zu lassen“, schreibt Onken. Jugendliche der lutherischen Gemeinde hängten diese kleine Glocke in einen Türrahmen, schlugen am Morgen des Festtages mit einem Hammer an die Glocke - einen Klöppel hatte sie ja nicht - und machten damit einen gehörigen Lärm. Da „entstand unter Reformierten und Katholiken eine solche Aufregung, daß Jung und Alt im wirren Lauf zum reformierten Turm, zur Waage und zur Schule stürzten“, um das „Läuten“ der Lutheraner zu übertönen. Wieder entstand ein gewaltiger Streit zwischen den Konfessionen; die Lutheraner entschuldigten sich anschließend für den Übermut ihrer Jugendlichen und mussten zusichern, weiterhin auf Turm und Glockengeläut zu verzichten.

Nun aber zog der Kampf der Reformierten um ihr Läutemonopol weitere Kreis und erreichte in Berlin sogar den preußischen König, der ja auch Landesherr in Ostfriesland war. Der hatte wenig Verständnis für die besonderen Rechte der Reformierten in Leer und genehmigte den Lutheranern schon im Jahr darauf den Bau eines Kirchturms. Damit endete, wie eingangs dargestellt, der Jahrzehnte währende Streit um das Läuten in Leer. Die Lutheraner bekamen 1766 ihren Turm und nachdem sie die reformierte Gemeinde pauschal mit 1.000 Gulden für entgangene Läutegebühren entschädigt hatten, durften sie auch selbst ihre Toten verläuten.

Der neue reformierte Turm schwankt

Der höchste Turm am Ort war den Lutheranern allerdings nur knapp 40 Jahre vergönnt. Schon 1786 errichtete die reformierte Gemeinde ihre neue Große Kirche. Und im Jahr 1806 wurde der höhere Turm an der reformierten Kirche fertig gestellt. Womit zunächst niemand rechnete, waren statische Probleme. Bei der Bauabnahme war noch alles für gut befunden. Beim ersten Läuten aber schwankte der Turmes bedenklich.

Der sachverständige Mühlenbaumeister Goldhorn führte das Schwanken darauf zurück, dass die beiden Glockenstühle nicht gut gebaut seien und man zu sehr am Holz gespart habe und es deshalb an Stabilität fehle. Bis das Geläut vom neuen Glockenturm erklingen konnte, mussten die Glockenstühle nachgebessert und starke Verbindungen geschaffen werden. Ob in der Zeit die Lutheraner auch für reformierte Gottesdienste und Beerdigungen geläutet haben, ist nicht überliefert.

Zwei Glocken stammten aus dem alten Turm bei der früheren Kirche am Westerende . Eine dritte kleinere Glocke wurde aus dem Schulgebäude am reformierten Schulgang in den Kirchturm verbracht. Erhalten geblieben sind die Glocken nicht. Sie wurden in den Weltkriegen für Kriegszwecke verwendet und später durch Stahlglocken ersetzt.

Ausgiebiges Läuten

Petrus Westermann berichtet über „Unfug, der häufig mit dem Läuten getrieben wurde“. Es wurde offenbar sehr heftig und sehr ausgiebig geläutet. Um diesen Unfug einzudämmen, wurden wiederholt strenge Regeln für das Läuten erlassen. So im Jahr 1610 eine Begrenzung auf sechs Personen, die beim Läuten beschäftigt sein durften. Oder in einer 1655 erschienen Läuteordnung, die das Aufstellen einer Sanduhr sowohl in der Küsterei wie im Glockenturm vorschrieb. Das Läuten bei Bestattungen sollte auf eine halbe Stunde beschränkt bleiben.

Wann, wie lange und mit welchen Glocken zum Gottesdienst gerufen wurde, unterliegt im Laufe der langen Geschichte der Gemeinde immer wieder Veränderungen. Deshalb hier nur ein paar Beispiel: Am 21. März 1749 wurde der reformierten Gemeinde auf Befehl Sr. Königlich Preußischen Majestät mitgeteilt, dass „an Tagen öffentlichen Gottesdienstes das Einläuten nicht mehr um 8 Uhr morgens und 12 Uhr mittags, sondern um 9 Uhr und 1 Uhr stattzufinden habe.“ Man kann also davon ausgehen, dass seinerzeit lange und anhaltend vor den Gottesdiensten geläutet wurde. Gegen die königliche Anordnung hat die Gemeinde Beschwerde eingereicht und sich hinfort nicht weiter darum gekümmert. Es wurde wohl weiter – zum Ärger anderer – anhaltend geläutet.

Das Geläut zum Sonntagsgottesdienst begann seit Mai 1869 sowohl vor- wie nachmittags eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes mit einer Glocke. Zum eigentlichen Gottesdienst wurde dann mit beiden Glocken geläutet beginnend um halb zehn vormittags und um sechs Uhr abends jeweils für etwa 10 Minuten. Der Gottesdienst begannalso erst 10 Minuten nach der als Gottesdienstbeginn festgesetzte Zeit. Anders im Sommer beim Frühgottesdienst, wenn einige Minuten vor acht Uhr geläutet wurde und der Gottesdienst pünktlich zur vollen Uhrzeit anfing. Für das Läuten erhilet der Küster jährlich 15 Reichstaler aus der Kirchenkasse.

Im Jahr 1821 einigten sich die lutherische, die katholische und die reformierte Gemeinde in Leer darauf, während der Gottesdienstzeiten nicht zu läuten und damit die Andacht der anderen Konfessionen nicht zu stören. Das betraf die regulären Gottesdienstzeiten am Sonntag jeweils um halb zehn vormittags und um halb zwei nachmittags sowie zusätzliche Gottesdienste am frühen Morgen und am Abend. Die evangelischen Gemeinden versprachen zudem, während der Gottesdienste an katholischen Feiertagen nicht zu läuten.

Kein Läuten für den katholischen Bischof

Zum Thema Läuten bleibt eine Anekdote anzumerken: Mitte des 19. Jahrhunderts hatte sich das Verhältnis zwischen den Konfessionen deutlich entspannt: Die Reformierten hatten den höchsten Turm an der Großen Kirche und Lutheraner wie Katholiken verfügten über eigene Türme und Glocken.

Als im Jahre 1858 der Bischof aus Münster einen Besuch in Leer ankündigt, trauten sich die Katholiken den reformierten Kirchenrat zu bitten, den Einzug des hohen Gastes mit Glockengeläut vom reformierten Turm zu würdigen.

Da erinnerte sich der Kirchenrat allerdings seiner konfessionellen Eigenständigkeit. In Übereinstimmung mit der lutherischen Gemeinde verweigert er das gemeinsame Läuten. Sie wären nur bereit zu läuten, wenn die Katholiken auch beim Kommen eines evangelischen Generalsuperintendenten läuten würden, ließen sie wissen. Dabei ist es geblieben.

Gemeinsam von allen Türmen geläutet wird nur beim “Einholen” und bei der Beerdigung eines Geistlichen der drei Gemeinden. Ob beim „Einholen“ der Pastorin auch alle Glocken deer Stadt geläutet haben, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers. Möglicherweise ist dieser Beitrag zur Ökumene inzwischen in Vergessenheit geraten?