Reformierte Schulen

Schule am reformierten Schulgang
Schule am reformierten Schulgang, Quelle: Postkartenarchiv Schmidt 1950

Die reformierte Kirchengemeinde in Leer als Schulträgerin

Der Blick auf die 500-jährige Geschichte der reformierten Kirchengemeinde in Leer verlangt auch eine Würdigung der Gemeinde als Schulträgerin.

„So dürfte doch in dem Gesamtbilde unserer Gemeinde und ihrer Geschichte ein wesentlicher Zug fehlen, würde nicht eine Darstellung der Schule Aufnahme finden. Ist doch unsere Gemeinde Jahrhunderte hindurch Trägerin nicht nur der Elementar-, sondern auch der höheren Schulausbildung gewesen.“ In seiner „Chronik des Fleckens Leer“ leitet Wessel Onken so seine Darstellung der Schulen in Leer ein. Und wortgleich tut es fast 150 Jahre später auch Petrus Westermann in seiner „Chronik der reformierten Kirchengemeinde in Leer“.

250 Jahre lang, von 1584 bis 1834, war die Gemeinde, wie Onken betont, „im Alleinbesitz der höheren Schulanstalt“ zeitweise auch zur Vorbereitung auf das Universitätsstudium wenigstens der männlichen Jugend. Und im Verlauf von fast 400 Jahren war die Gemeinde zunächst die einzige Trägerin einer Volksschule im Flecken Leer, später hatten die lutherischen, die katholischen Gemeinde und auch die jüdische Kultusgemeinde eigene Schulen

„Es ist das ein Verdienst, das unsere Gemeinde sich hierdurch erworben hat, das ihr nicht vergessen werden soll und darf.“ (Wessel Onken)

Schulpflicht nach der Reformation

Graf Enno II, um 1505 - 1540, Quelle: Bibliothek der Ostfriesischen Landschaft

Über den Anfang der reformierten Schule in Leer ist nichts bekannt. Wessel Onken vermutet, dass die Kirchengemeinde sich mit dem Beginn der Reformation auch um die Bildung der Jugend gekümmert hat. So hat schon im Jahr 1529 Graf Enno II. in ganz Ostfriesland Schulen einrichten lassen und Schulpflicht angeordnet. In seiner Anordnung heißt es: „duitsche Scholen beide vor de knechten und megede“. Jedermann müsse seine Kinder in die Schule schicken, damit „de jöget so jammerlick nicht verdorven […] werde“ (die Jugend nicht jämmerlich verdorben werden), so die Begründung des Grafen. Und eine Polizeiordnung der Gräfin Anna aus dem Jahr 1545 schreibt vor, dass sämtliche Kinder im Alter ab fünf Jahren zur Schule gehen müssten, damit sie den „Glauben, die zehn Gebote und das Vater unser“ lernten. Übrigens: In Preußen hat der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I erst im Jahr 1717 die allgemeine Schulpflicht (lesen, schreiben, rechnen, Katechismus) eingeführt, allerdings galt das nur für Orte, in denen es bereits Schulen gab.

Die Bestimmungen des Grafen Enno II. blieben nicht nur auf dem Papier, sondern wurden in Leer nach der Reformation tatsächlich auch umgesetzt. Das schließt Wessel Onken schon allein aus der Tatsache, dass 1584 der Neubau eines Schulgebäudes notwendig wurde, weil das vorherige Gebäude „ein ziemliches Alter“ hatte.

Über Inhalte und Qualität der ersten Schule in Leer ist wenig bekannt. Überliefert sind nur Verordnungen der Regierungen, wie die bereits genannte aus dem Jahr 1529. So wissen wir: Alle hatten ohne Ausnahme ein Recht auf Unterricht „in den Elementen christlicher Erkenntnis“.

Wo die Umstände es zuließen, verlangte eine weitere Verordnung von 1535 den Unterricht in Deutsch, Latein und Gesang. Eltern waren ihren Kindern diesen Unterricht schuldig und die ganze Gemeinde sollte auch den Unvermögenden den Schulbesuch ermöglichen. Mehr noch: Besonders begabte Kinder sollten auf Kosten der Gemeinde weiter ausgebildet werden, damit sie auch außer Landes weiterführende Schulen besuchen könnten.

Sämtliche Verordnungen waren von dem Gedanken beherrscht, „die rohen Sitten der Zeit zu mildern, die Kirchlichkeit zu pflegen und dem Staat gehorsame Untertanen sowie, soweit erforderlich und nötig, geschickte und tüchtige Beamten zu erziehen“, wie der Kirchenchronist Petrus Westermann schreibt. Die Schule trug demnach damals „einen stark religiösen Einschlag“ und setzte weniger auf planmäßigen Unterricht als auf „rauhe, eiserne Disziplin“. Das blieb so über viele Jahrzehnte. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Kinder nicht in Schulklassen bzw. Jahrgangsklassen unterrichtet. Zuerst lernen die Kinder Lesen, danach Schreiben und schließlich Rechnen. Es gab somit Lese-, Schreib- und Rechenschüler, die unterschiedliche Schulgebühren für den aufsteigenden Unterricht zahlen mussten. An der reformierten Volksschule in Leer endete dieses System erst 1853.

Zensuren gab es nicht, aber Kontrollen über Lernfortschritte. So sollten beispielsweise die Schreibschüler in jedem Halbjahr eine Probe abgeben, wonach der Rektor die Rang- und damit die Sitzordnung der Schüler festlegte. Dies war als Anreiz gedacht, sich anzustrengen, um einen besseren Platz zu erreichen.

Konkurrenz war nicht erlaubt. Auch wenn die Schulen allein mit dem Schulgeld, das die Väter für ihre Kinder an die Lehrer zahlten, nicht kostendeckend zu betreiben waren, wollte man das Schulgeld auf keinen Fall mit anderen teilen. „Beischulen“, also private Schulangebote, waren bei Strafe verboten.

„Wir haben also in der Anstalt eine systematische und einheitliche Zusammenfassung der Schulausbildung, die die elementare wie höhere Kenntnis vermittelt“, schreibt Petrus Westermann.

Daraus zu schließen, in Leer wären alle (reformierten) Kinder regelmäßig in die Schule gegangen und würden nach Abschluss über eine ordentliche Allgemeinbildung verfügen, ginge wohl doch zu weit. Schulklassen mit einem Lehrer und über 100 zu unterrichtenden Kindern schafften keine Lernatmosphäre nach heutigen Maßstäben. Klagen darüber, dass Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schickten, sondern lieber zur Arbeit, lassen vermuten, dass auch in Leer die Schulpflicht nicht vollständig durchgesetzt werden konnte. Man schätzt, dass zehn Prozent der Kinder in Leer keine Schule besuchten.

Schulverweigerer, die die Zahlung des Schulgeldes an den Lehrer zu vermeiden suchten, waren im Jahr 1835 wesentlicher Anlass für die Gründung einer Schulkommission für sämtliche Elementarschulen in der Stadt Leer. Auf freiwilliger Basis ohne behördliche Anordnung verständigten sich die reformierte, lutherische und katholische Kirche als Schulträger darauf, den Missbrauch der Freizügigkeit bei der Wahl der Schule zu unterbinden, den Schulbesuch zu verbessern und gemeinsam das Beitreiben des Schulgeldes zu organisieren.

Dieser Schulkommission gehörten neben den Predigern und Vertretern der Kirchenräte auch die Schullehrer an, die dadurch deutlich größere Mitwirkungsrechte bekamen, als das zu der Zeit in anderen Regionen üblich war. Die interkonfessionelle Zusammenarbeit der Schulen zeigte Erfolg: Der Schulbesuch wurde deutlich besser und der Anteil der Schulverweigerer sank auf unter zwei Prozent.

Schulgebäude der reformierten Gemeinde

Der Stein, der noch am reformierten Kirchgang zu finden ist, trägt die Inschrift : 1834 DEN 8. AUGUST ZIJN AAN DIT SCHOOLGEBOUW DER GEREFORMEERDE GEMEENTE DE EERSTE STEENEN GELEGD DOOR DE HEEREN UITM . SCHELTEN . REC . MENKEMA . LANDPH . HOFFMANN . A . V

Das alte Gebäude der ersten Schule „stand nach alter Gewohnheit in der Nähe der Kirche“, also auf dem heutigen Kirchhof am Westerende. Nachdem der Bau 1603 abgebrochen worden war, entstanden dort weitere Grabstellen. Vielmehr ist über diese Schule nicht bekannt, außer dass sie um 1580 schon sehr alt war. Vermutlich gab es nur einen Lehrer, der alle Kinder in einem Raum unterrichtete.

Im Jahr 1584 entstand ein neuer Schulbau deutlich weiter östlich am heutigen reformierten Schulgang. Am 14. Juni dieses Jahres beurkunden die Kirchvögte, Armenvorsteher und Gedeputierten des Fleckens Leer, dass sie mit der Zustimmung des Grafen Johann eine neue Schule bauen lassen wollten. Die Gemeinde hatte die nötigen Mittel geliehen und dafür Ländereien verpfändet, konnte aber auch auf finanzielle Unterstützung des Grafen Johann rechnen.

Diese Schule war von vornherein nicht nur als Elementarschule geplant, sondern auch als Lateinschule für höhere Bildung. Es waren also zwei Schulen unter einem Dach. Die Leitung hatte der Rektor. Ihm unterstanden auch die deutschen Schulmeister, also die Lehrer an der Volksschule. In Leer bestand die Pflicht, entweder die deutsche oder die lateinische Schule zu besuchen. Das Ziel der Lateinschule im Jahr 1584 war das einer höheren Anstalt und sollte zur Reife für den Besuch einer Universität führen.

„Das Haus lag an derselben Stelle, an der sich die jetzige Schule befindet“, schreibt Petrus Westermann. Das ist am reformierten Schulgang etwa dort, wo noch heute die reformierte Turnhalle steht. Im ersten Stock waren die beiden lateinischen Klassen mit einer Lehrerwohnung und einem Versammlungslokal für die Gemeinde und Bürgerschaft, die sogenannte „Bürgerkammer“, untergebracht. Die beiden deutschen Klassen sowie zwei Lehrerwohnungen befanden sich im Erdgeschoss.

Wessel Onken berichtet, dass dieser Schulbau zu seiner Zeit, also um 1760, noch gut erhalten gewesen sei und „noch immer ein freundliches Aussehen getragen hätte“. Bald danach zeigte sich allerdings, dass der Bau „leider in Lehm gebaut und darum wenig widerstandsfähig“ war.

Das zeigte sich vor allem, nachdem man den kleinen Schulturm erhöht und mit einer Glocke versehen hatte. Damit hatte man die Stabilität des Gebäudes wohl deutlich überfordert.

Die Glocke gelangte später in den Kirchturm. Wegen baulicher Mängel war die Wohnung des Rektors schon 1730 in ein anderes Haus in der Kirchstraße verlegt worden. Zwar wurden verschiedentlich Reparaturen geplant, ausgeführt wurden sie an diesem Schulgebäude allerdings nicht mehr. Die Lateinschule hatte erheblich an Bedeutung verloren, bis sie im Jahr 1834 endgültig aufgegeben wurde.

Die Kirchengemeinde war somit, anders als der Magistrat der Stadt, nur noch an ausreichendem Schulraum für die Volksschule interessiert und gab eine entsprechende Planung für einen Neubau mit drei Klassenräumen und einer Dienstwohnung für den Lehrer und seine Gehilfen in Auftrag. Der Magistrat protestierte zwar gegen den Bau, weil der Plan weder einen Unterrichtsraum für die lateinische Schule noch eine neue Bürgerkammer für die Stadt vorsah. Das Consistorium stellte sich auf die Seite der Gemeinde. Das alte Schulgebäude sei schleunigst abzubrechen und das neue, wie vom Kirchenrat geplant, mit drei Klassenräumen und einer Lehrerwohnung zu errichten. Der Stein, der noch am reformierten Kirchgang zu finden ist, erinnert an den Bau dieser Schule im Jahr 1834.

Weitere Schulbauten

Bauplan für den Bau einer weiteren Schulklasse aus dem Jahr 1858; Quelle: Stadtarchiv Leer

Schon bald wurde die unterste Klasse zu klein, und der Kirchenrat ließ im Jahr 1858 einen vierten Schulraum im Garten des Lehrers errichten. Dennoch musste jeder Schulraum bis zu 100 Kinder fassen. Dafür waren die älteren Räume zu klein. Man legte deshalb zwei kleinere Räume zusammen und errichtete wenig später eine weitere größere Schulklasse. Außerdem wurde die Schullehrerwohnung um eine Stube und eine Waschküche erweitert.

Petrus Westermann berichtet zu den Einzelheiten der Finanzierung: Die neue Schulklasse kostete rund 1.000 Taler. Dafür mussten die Gemeindeglieder, soweit sie über ein Mindesteinkommen verfügten, ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen, das binnen sieben Jahren zu tilgen war.

Die Raumnot in der Schule war damit nicht behoben. Schon 1871 drängte der Hauptlehrer Arend Smid auf eine Erweiterung der Schule, weil auf jede Klasse weiterhin 100 Schüler kamen. Er hielt 70 für eine noch vertretbare Obergrenze, aber eben auch nicht mehr. Smid überzeugte und der Kirchenrat stimmte seinen Plänen zu. Um rasch Abhilfe zu schaffen, verlangte das Consistorium sogar, übergangsweise einen Raum im Gasthaus anzumieten. Ab 1888 standen dann zwei weitere eigene Räume in einem Schulgebäude neben der Kirche im bisherigen Garten des Küsters als Mädchenschule zur Verfügung. Und wenig später entstand ein Schulhaus mit zwei weiteren Klassen für Jungen dort, wo heute das Gemeindebüro untergebracht ist.

Somit waren acht Klassenräume entstanden, die eine Trennung der Geschlechter in den beiden oberen Klassen erlaubten. Die Mädchenschule wurde später zum Gemeindehaus mit Versammlungssaal, Tagungsraum für den Kirchenrat und den Konfirmandenunterricht ausgebaut. Schon im Jahr 1872 wurde die Gasthausschule aufgelöst und in die Gemeindeschule integriert, was die Zahl der Schüler weiter erhöhte.

Die reformierte Turnhalle

Reformierte Turnhalle am reformierten Schulgang 1976, Quelle: Postkartensammlung Schmidt, Stadtarchiv Leer

Bevor die Schulträgerschaft 1908 auf die Stadt überging, errichtete die Gemeinde bei dem alten Schulgebäude noch die reformierte Turnhalle, die am 3. Oktober 1906 eingeweiht wurde. Es muss eine sehr schöne Einweihungsfeier gegeben haben, mit vielen Ansprachen, einem vierstimmigen Chor, einem Hoch auf den Kaiser und „die Mädchen der ersten Klasse führten einen allerliebsten Reigen aus“. Der damalige Pastor Hermann Rudolf Tholens betonte, dass sich die Gemeinde binnen 30 Jahren nun schon zum vierten Male zur Einweihung eines Schulgebäudes versammele, aber dass dies dann leider auch das letzte Mal sei. Die Schulträgerschaft ging absehbar auf die Stadt über und das lästige Beitreiben der Steuern zur Finanzierung der Schulen auch. Die reformierte Turnhalle ist bis heute am reformierten Kirchgang erhalten und dient dem Kinderschutzbund als Kindergarten und Veranstaltungshalle.

Reformierte Schule an der Ulrichstraße

Schon länger hatte es den Wunsch gegeben, auch im Osten der Stadt eine Schule zu errichten. Im August 1893 beantragten Gemeindemitglieder auch förmlich die Errichtung einer Schule, fanden aber beim Schulvorstand zunächst kein Gehör. Erst im Jahr 1897 kaufte die Schulgemeinde ein passendes Grundstück an der Ulrichstraße von der Kirchengemeinde. Hier entstand im Sommer 1898 ein neues Schulgebäude mit zunächst nur einem Klassenraum für insgesamt 71 Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren, die östlich der Bahnlinie wohnten. Schon um die Jahrhundertwende erwies sich die Schule als viel zu klein. So entstand in den folgenden Jahren bis 1909 ein zweistöckiger Bau mit insgesamt vier Klassen, dann allerdings schon in der Trägerschaft der Stadt.

Die Kirchengemeinde hatte das Grundstück besonders günstig an die Schulgemeinde verkauft, weil sie in dem Schulgebäude auch Gottesdienste für die Oststadt halten wollte. Dafür wurden eigens ein Taufbecken und ein Harmonium beschafft und besondere Bänke angefertigt. Als die Schule in die Trägerschaft der Stadt überging, entstand Streit mit der Stadt, zu welchen Bedingungen in der Schule noch Gottesdienste gefeiert werden könnten und wer die Bestuhlung für die Gottesdienste vornehmen müsste. Nachdem die Gemeinde mit Klage gedroht hatte, war die Stadtverwaltung bereit, einmal monatlich Kirchenbänke für einen Gottesdienst aufzustellen.

Die Lateinschule

Rund 160 Reformierte aus Groningen und den Ommelanden sind um das 1580 ihres Glaubens wegen nach Leer geflohen. Sie verhalfen Leer zu wirtschaftlicher Blüte und förderten das geistige Leben des Fleckens. Dafür erwarteten sie für ihre Kinder ein besseres Bildungsangebot, als die Volksschule das allein bieten konnte. Damit ist eine wichtige Triebfeder für die Gründung der Lateinschule in Leer benannt. Der reformiert gesinnte Graf Johann unterstützte das Vorhaben politisch und auch finanziell. Die Chronisten Wessel Onken und Petrus Westermann betonen beide, dass sich Graf Johann besonders um die Gemeinde Leer verdient gemacht habe, weil dank seiner Unterstützung der bisherigen Schule eine lateinische Schule angegliedert werden konnte: „Er war ein liebevoller Beschützer von Kirche und Schule und hat sich dadurch ein ehrenvolles Andenken gesichert.“ Gräfin Anna hatte ihre beiden Söhne Edzard und Johann zu Erben der Grafschaft Ostfriesland gemacht. Dem reformiert gesinnten jüngeren Bruder Johann waren die drei Ämter Leerort, Greetsiel und Stickhausen zugefallen, seinem älteren lutherischen Bruder der Rest der Grafschaft.

Wann genau die Lateinschule ihre Arbeit aufnahm, lässt sich, wie Petrus Westermann schreibt, nicht mit vollkommener Sicherheit feststellen. Ubbo Emmius, der im Jahr 1588 an die Leeraner Schule berufen wurde, war nicht der erste Rektor: „Vor ihm war bereits ein Rektor da.“ Der hatte laut Protokoll offenbar im Leeraner Coetus, der in den Jahren 1583 bis 1592 in der Studierstube des Pastoren in Leer tagte, eine Rolle gespielt und bereits 1584 sein Gehalt bekommen. Das heißt: Die höhere Schule hatte sehr wahrscheinlich mit der Fertigstellung des neuen Schulgebäudes bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Ubbo Emmius

Ubbo Emmius

Mit der Berufung von Ubbo Emmius als zweiten Rektor der Schule in Leer im Jahr 1588 erlebte sie gleich in den ersten Jahren ihre Blütezeit. Emmius und seine drei Kollegen wurden „gebührlich besoldet“ und er bekam umfassende Rechte als Leiter der deutschen und lateinischen Schule. Er verhalf der jungen Schule zu beträchtlichem Ansehen. Sie verlieh den Absolventen die Hochschulreife und galt zu der Zeit als die beste zwischen Weser und Ems. In der Berufungsurkunde des Ubbo Emmius vom 19. April 1588 heißt es:

„Un soll ihm, Rectori, das Regiment der Scholen allenlik und vollkommen befohlen sein, also, daß er seine Collegas eigenen Gefallens nach der Billigkeit tho gebeeden, anthonemen, afthosetten, mit ihnen und ihren stipendiis und Schulpfennigen mögen handeln und transigieren, jedoch daß er de kerkvogden allerwege, de stipendia belangende, tho raden ziehen solle. Soll auch gedachter Rector frey, ohne jemandes Vorschreiben oder Inreden in den Scholen disponieren mögen, welch Autores oder Boecke der Jugend fürzustellen, Lectiones, Ferias, Leges scholasticas; auch in de Scholen-Gebäude nach der Gebühr ordinieren und befehlen.“

Ubbo Emmius wurde am 5. Dezember 1547 in Greetsiel geboren, er starb am 9. Dezember 1625. Nach seinem Studium in Rostock und Genf, wo er sich dem reformierten Glauben zuwandte, wurde er zunächst zum Rektor der Lateinschule in Norden berufen und nahm im Jahr 1588 den Ruf als Rektor an der reformierten Lateinschule in Leer an.

Berühmt wurde Emmius vor allem mit seinem Werk zur Geschichte der Friesen (Rerum Frisicarum historia). In Leer entstanden die ersten zehn Bücher seiner umfangreichen Abhandlung. Im Jahr 1590 war Groningen von den Spaniern befreit, und viele geflohene Holländer kehrten dorthin zurück. Ihnen folgte Emmius nach nur sechs Jahren Tätigkeit in Leer und nahm einen Ruf nach Groningen an. „Für die soeben entstandene Schule ist sein Weggang ein großer Verlust gewesen, von dem sie sich nie wieder ganz erholt hat, zumal derselbe eine große pekuniäre Schädigung im Gefolge gehabt hat.“ schreibt Petrus Westermann.

Seinen Nachfolgern gelingt es nicht, an die Erfolge aus den Anfangsjahren anzuknüpfen. Das hat auch finanzielle Gründe. Denn nach dem Tod des Grafen Johann im Jahr 1591 streicht sein Bruder Edzard II. wesentliche Teile der finanziellen Förderung wie die Einnahmen aus der Verpachtung von Ländereien in Uttum, die Johann der Schule zur Verfügung gestellt hatte. Außerdem versucht Edzard einen lutherischen Rektor an der reformierten Schule in Leer zu installieren. Das stößt auf den erbitterten Widerstand der Leeraner, was wiederum zum weiteren Entzug der Finanzen führt. Infolge dieser Streitigkeiten kommt es vorerst gar nicht zur Neubesetzung der Rektorenstelle, die 18 Monate lang vakant bleibt. Der seinerzeitige Prediger Menningius hat in Zeit den Rektordienst vertretungsweise wahrgenommen. Keine guten Voraussetzungen, um den guten Ruf der Schule zu halten.

Auf und Ab der Lateinschule

Im Gegenteil: Es setzt ein Niedergang ein, von dem sich die Schule lange nicht erholt. Problematisch ist auch der häufige Wechsel der Rektoren und der Prorektoren. Das sind meist junge Theologen, die an der Schule eine erste Anstellung finden und sich auf die Suche nach einer besser bezahlten Pfarrstelle machen.

Die Position des Rektors war immer vor allem auch ein kirchliches Amt. Das bedeutete, dass Rektoren stets wie die Prediger von der Gemeinde zu wählen sind. Und als Theologe hat der Rektor über viele Jahre auch die Pflicht zu predigen.

Westermann berichtet: „Nach einer alten Akte begann damit der Rektor Henricus Rückersfelder, der aus Bremen berufen war und am 1. Juni 1717 nach Leer kam.“ Die Gemeinde hat eigens beim Fürsten Georg Albrecht um Genehmigung dafür nachgesucht, dass der Rektor sonntags eine Abendpredigt halten darf.

Dafür bekommt er 150 Gulden im Jahr und entlastet die Prediger, die ohnehin allein sonntags drei Gottesdienste gestalten mussten. Sein Nachfolger, Rektor Cramer setzt als Student der Theologie von 1721 bis 1732 die Abendpredigt fort; die 150 Gulden werden alljährlich durch Sammlung in der Gemeinde aufgebracht. Danach predigen die Rektoren nicht mehr mit der Folge, dass die Abendgottesdienste ganz unterbleiben.

Gute Jahre erlebt die Lateinschule mit dem Rektor Johann Christoph Feyl und dem Conrektor Johannes Dresselius ab dem Jahr 1679. „Der erstere hat bis 1716, der zweite bis 1730 in seiner Stellung gewirkt. Unter ihrer Leitung erreicht die Schule eine große Blüte, von allen Seiten strömen die Schüler herbei, deren viele nachher sich zu angesehenen Stellungen emporarbeiten. Ohne Überhebung können die beiden Lehrer sich in ihrem Alter rühmen, daß sie mehr als 100 Personen namhaft machen könnten, die ihren Unterricht genossen haben und jetzt als Prediger, Ärzte, Advokaten oder Lehrer in hohem Ansehen stehen. „ (Westermann)

Als Zeichen der Anerkennung wird Feyl 1693 ins Ältestenkollegium gewählt, dem er bis zu seinem Tod im Jahre 1717 angehört.

Die Schulordnung von 1684

Im Jahr 1684 formuliert Rektor Feyl gemeinsam mit dem Konrektor Dresselius und den beiden Lehrern an der (deutschen) Volksschule Georg Hülsebus und Gisbertus Martini Anhalt eine Schulordnung, die das seinerzeitige Verständnis von der Bedeutung der Schule und den Pflichten der Schulmeister gut zusammenfasst. Westermann betont den „starken religiösen Einschlag“ dieser Ordnung. „Weil die Gottesfurcht der Grund aller leiblichen und geistlichen Glückseligkeit ist und die Verheißung dieses und des zukünftigen Lebens hat, so ist die Jugend zu ihr vor allem anzuhalten.“ Das ist die Kernaufgabe der Schule und daraus ergeben sich die Anforderungen an die Lehrer.

Das sind gemäß dieser Schulordnung:

  • Jeder Lehrmeister soll jedes Mal im Gottesdienst erscheinen, um gute Aufsicht über seine Schüler zu führen, auch um ihnen ein gutes Beispiel zu geben.
  • Die Lehrmeister sollen die Knaben soweit menschenmöglich zum Besuch des Gottesdienstes anhalten, und einer der obersten Schüler soll ein Register der abwesenden, der mutwilligen und plaudernden Schüler führen.
  • Montags und freitags soll der Lehrer die Schüler fragen, was sie aus der Predigt behalten haben, um sie zur Aufmerksamkeit zu erziehen - Unterlassung desselben ist strafbar.
  • Der Schulunterricht dauert von 8 bis 11 Uhr morgens und von 1 bis 4 Uhr nachmittags. Wer mehr als eine Viertelstunde zu spät kommt, soll mit 6 Stübern bestraft werden. Auch hier wird treue Pflichterfüllung zur ernsten Gewissenspflicht gemacht.
  • Morgens soll ein Hauptstück aus der Bibel gelesen werden.
  • Der Lehrer soll sich jeder verdrießlichen Schläfrigkeit und schläfrigen Verdrießlichkeit erwehren.
  • Jeder soll seinen Beruf treu erfüllen, nicht des Gewinns halber, sondern als vor Gott.
  • Während des Unterrichts dürfen nur zwei oder höchstens drei nicht zu lange den Klassenraum verlassen, damit die kostbare Zeit nicht versäumt werde.
  • Ein ehrbares Leben außer der Schule ist Pflicht.
  • Kein Lehrer soll den andern hintergehen und einem andern Schüler abwerben, auf daß alle Zanksucht, aller bittere Neid und alle beißige Mißgunst vermeidet werde
  • Ein Schüler, der einen Lehrer lästert oder verunehrt, soll ordentlich „gestrichen“ werden.
  • Die beiden untersten Lehrer sollen entweder beim Singen auf einander warten oder einen um den andern Tag singen lassen, um jedes Ärgernis zu vermeiden.
  • Beim Beten oder Katechisieren sollen nicht alle zugleich beten oder antworten, damit aus einem herrlichen und guten Gebrauch kein böser Mißbrauch werde.
  • Beim Ausgang aus der Schule sollen die Schüler sich gesittet benehmen:Ein jedweder soll seinen Schülern befehlen, daß sie auf den Gassen bei Ausgang der Schulen, wie auch sonst, züchtig und eingezogen sein, nicht rasen, rennen, laufen, singen, pfeifen, an Thür und Fenster schlagen oder dergleichen, wie auch besonderer Schulcensur desjenigen Schulunterweisers, der seinen Schülern gegenüber so viel Zugebens sich nachlässig erzeiget.
  • Die Lehrer sollen die Jugend anhalten, die Leute auf der Straße durch Hutabnehmen zu grüßen.
  • Jeder Schreibschüler soll jedes halbe Jahr eine Schriftprobe an den Rektor einliefern.
  • Versäumnisse und Zuwiderhandlungen wie zu spät kommen werden mit Geldstrafen geahndet.

Als Begründung für die Schulordnung heißt es abschließend, sie solle das allmählich verderbende Schulwesen verbessern und den allgemeinen Schulfrieden befördern, damit „in brüderlicher Einigkeit ohne Verdruß unsere obschon schwere und verdrießliche, jedoch höchst notwendige Schularbeit verrichtet werde“.

Damit die Lehrer immer wieder an ihre Pflichten erinnert werden, wird die Ordnung halbjährlich verlesen, wenn die Kirchvorsteher das Gehalt an die Lehrer auszahlen. Die Strafgelder werden bei der Gelegenheit gleich abgezogen.

Der „wissenschaftliche Unterricht“, also Naturkunde, Geographie oder Mathematik, spielen in der Schulordnung keine Rolle, bemerkt Westermann, wenngleich dieser Unterricht sicher auch erteilt worden sei. Er vermutet zudem, dass daneben auch freiwilliger Unterricht in französischer Sprache erteilt wurde. Allerdings ist die Gemeinde offiziell nicht über das ursprünglich gesteckte Ziel einer lateinischen Schule hinausgegangen. Westermann wird nicht müde, das Verdienst der Gemeinde für die Errichtung und den Betrieb der Lateinschule zu würdigen. Dass die Gemeinde sie im Lauf des 19. Jahrhunderts aufgeben musste, liegt nach seiner Auffassung an den wachsenden Anforderungen an die höhere Schulbildung, die die Gemeinde mit ihren beschränkten Mitteln nicht habe erfüllen können.

Das Ende der Lateinschule

Das hohe Niveau der Schule unter Feyl ist nicht von Dauer. Schon sein Nachfolger Johann Westermann wird nach knapp zehnjähriger Dienstzeit wegen Nachlässigkeit im Dienst entlassen. Es geht mit der Schule auf und ab. Am Ende des 18. Jahrhundert befindet sich die Lateinschule endgültig im Niedergang. Hatten früher Ausländer die Schule besucht, sind jetzt Leeraner gezwungen, ihre Kinder mit hohen Kosten auf auswärtige Schulen zu schicken. Schließlich hat die Schule unter ihrem Rektor Köhler nur noch einen einzigen Schüler. Klagen gibt es wegen der betagten Lehrer, die den Ansprüchen an eine zeitgerechte Schulbildung offenbar nicht mehr gerecht werden. Zudem werden dem Flecken Leer im Jahr 1823 die Stadtrechte verliehen. Die Urkunde sieht ausdrücklich die Verantwortung für alle Schulsachen beim Magistrat der Stadt. Bürgermeister Abraham Ehrlenholtz und der Magistrat zeigen das neue Selbstbewusstsein der Stadt auch im Bereich der höheren Bildung. Die will die Stadt nicht länger allein der Kirche überlassen. Ohne Wissen des Kirchenrates hatte der Magistrat eine Überprüfung der Lateinschule vornehmen lassen. Das hat den Kirchenrat zu einer „geharnischten Beschwerde an das Consistorium“ veranlasst. Die Schule sei eine Privatanstalt der Gemeinde, die lieber die ganze Schule aufheben würde als ihre Rechte an die Stadtbehörde abzutreten, die dann auf Stadtkosten eine eigene Schule einrichten möge! Genützt haben die Proteste letztlich aber nicht.

Der Streit um die Nutzung von Schulräumen und um Gehalts- und Pensionszahlungen zieht sich über mehrere Jahre, bis schließlich die Schulaufsicht in Hannover im Jahr 1834 die Lateinschule aufhebt. Die Stadt Leer gründet neu eine „Höhere Bürgerschule“. „So geht eine lange gepflegte Institution sang- und klanglos unter.“ (Robra)

Schon weil das jetzige Gymnasium den Namen Ubbo Emmius trägt, könnte man eine Fortentwicklung der früheren Lateinschule vermuten. Dem ist aber so nicht. Eine geordnete Weiterführung in der Trägerschaft der Stadt hat es nicht gegeben. Vielmehr Streit zwischen Kirchengemeinde und Stadt. So hat die Gemeinde 1834 zwar ein neues Schulgebäude errichtet, darin aber keine Räume mehr für die höhere Schule eingeplant. Die Stadt muss also neue eigene Räume für die höhere Schulen beschaffen. Trotzdem ist die Gemeinde keineswegs geneigt, auf die ursprünglich mit den Kosten für diese Schule begründeten Einnahmen aus der Waage zu verzichten. Einen Schlussstrich gibt es erst 1843 nach einer Reihe von Gerichtsprozessen. Einnahmen aus dem Waagerecht zugunsten der Gemeinde fließen endgültig nicht mehr ab Mai 1887.

Die Volksschule

Westermann vermutet, dass in der ersten Schule bis 1584 nur ein „deutscher“ Lehrer beschäftigt war. Mit der Erweiterung des Schulwesens könnte auch die Zahl der Lehrer erhöht worden sein. So wird in Aufzeichnungen aus dem Jahr 1755 von einem ältesten und einem jüngsten Schulmeister berichtet, die wiederum beide dem Rektor der (Latein-)Schule unterstellt waren und auch beide in der Schule wohnten. Sie werden auch unterschieden als booven- und unnermeester.

Im Jahr 1824, nachdem Leer Stadtrechte erhalten hat, gibt es in der Stadt vier kirchliche Elementarschulen, zwei lutherische für 500 Schüler und zwei reformierte für 300 Schüler, dazu noch zwei Gasthausschulen und die Lateinschule. Helmut Sprang betont, dass in dieser Zeit das Schulwesen Leers „aufblühte“.

Eine „Inspektions-Ordnung“, die die reformierte Gemeinde im Sommer des Jahres 1824 erlassen hat, regelt die Pflichten des Schullehrers auch in seiner Funktion als Kirchendiener. Die folgende verkürzte Darstellung dieser Bestimmungen gibt einen Eindruck vom Alltag eines Lehrers zu der Zeit.

Der Schullehrer muss

  1. des Vormittags im Sommer von 8 bis 11 Uhr, im Winter von 9 bis 12 Uhr
  2. des Nachmittags von halb 2 bis 4 Uhr und
  3. des Abends von 5 bis 7 Uhr regelmäßig und fleißig Schule halten.

Unterrichtsfächer sind Religion, deutsche und holländische Sprache, Lesen, Schreiben und Rechnen. Er muss auf die Sittlichkeit der Kinder „gute Acht geben“. Holländisch war von 1650 bis weit in das 19. Jahrhundert in Leer die Sprache der Reformierten. Ihre Gottesdienste wurden in holländischer Sprache gehalten.

Als Kirchendiener muss der Lehrer bei allen Gottesdiensten „die Orgel spielen und für deren möglichste Erhaltung und Stimmung der Rohrwerke fleißig“ sorgen. Außerdem muss er am Sonnabend die Textzettel (aus der Pastorei) holen und in der Kirche anschlagen. Mit der Pflicht hat der Lehrer dann meist die Gehülfen beauftragt.

Dabei war die Position als Hauptlehrer in Leer durchaus begehrt. Die Schule hatte einen guten Ruf. Und in kleineren Orten war die Bezahlung meist deutlich geringer. Einen Reihetisch, bei dem der Lehrer reihum von den Bewohnern eines Dorfes verköstigt wird, hat es in Leer wohl nicht gegeben.

Im Lauf der Zeit hat sich „das System der Schulgehülfen, den sogenannten Cüstjes“ entwickelt. Der Lehrer hat „zwei tüchtige Gehülfen zu halten und ihnen Kost und Logis zu geben“. Vor ihrer Anstellung prüft der Kirchenrat bzw. das Schulkollegium als Teil des Kirchenrates die Gehülfen in ihren Kenntnissen in deutsch, holländisch und rechnen und stellt sie dann mit einem Jahresvertrag ein. Tatsächlich haben Gehülfen oder Hilfslehrer meist keine weitere Vorbildung genossen, und der ständige Wechsel fördert nicht gerade die Qualität ihres Unterrichts.

Auch die Gehilfen sind zugleich Kirchendiener. Während der Hauptlehrer Organist ist, müssen die Schulgehilfen in den Gottesdiensten als Vorsänger fungieren. Vor allem ist es ihre Aufgabe, gleich nach dem Läuten die Gottesdienste mit Vorlesen aus der Schrift zu eröffnen. „Die Worte blieben vollständig unverständlich“, schreibt Westermann, weil die Kirchentüren erst mit Beginn des Gemeindegesangs geschlossen werden und so lange niemand zuhört.

Es kommt immer wieder zu „Reibereien“ mit den Hilfslehrern, die sich der Pflicht zum Vorlesen entziehen wollen. Aber das Consistorium bestätigt die Pflicht zur Schriftlesung. Im Jahre 1877 beschließt das Ältestenkollegium zwar, im Nachmittagsgottesdienst auf das Vorlesen und Vorsingen zu verzichten; an den Vormittagen bleibt es aber bei der althergebrachten Gewohnheit. „Und so ist diese Ordnung bis zum Jahre 1889 beibehalten worden.“ (Westermann)

Aus der Kirchenkasse werden die Hilfslehrer mit einem sehr kärglichen Gehalt entlohnt, der erste mit 40 - 50, der zweite mit 25 - 30 Reichstaler im Jahr. Man muss sich die Hilfslehrer wohl vorstellen wie Lehrlinge im Handwerk zu der Zeit, also in vollständiger Abhängigkeit von ihrem Schulmeister. Der Lehrer bestimmt auch das Privatleben seiner Gehilfen. Beispiel: Ohne seine Zustimmung dürfen sie keinem Verein beitreten.

„Das Gehülfenwesen ist mit großen Schattenseiten verbunden“, schreibt Westermann. Die Hilfslehrer wechseln sehr häufig und sind schlecht ausgebildet. Die Unterbringung bei dem Lehrer ist für beide Seiten oft mit Unannehmlichkeiten verbunden. Trotzdem hat es Jahrzehnte gedauert, bis mit dem System gebrochen worden ist. Solche Schattenseiten zeigen sich exemplarisch am Schicksal des Lehrers Winter.

Lehrer Johann Winter

Im Jahr 1824 wird Johann Jurjen Wilhelm Winter zum Schullehrer an der reformierten Schule gewählt, nachdem er im Vorjahr noch „provisorischer Schullehrer“ war. Weil im Jahr 1834 die Lateinschule aufgegeben war, gibt es keinen vorgesetzten Rektor mehr. Winter wird als Hauptlehrer die Leitung der Schule übertragen. Die anderen Lehrer werden zu Hilfslehrern herabgestuft. Winter war, wie alle Lehrer der reformierten Schule in Leer, zugleich Organist an der Großen Kirche.

Der Kirchenrat bzw. die Prediger als die Vorgesetzten der Lehrer sind mit den Leistungen Winters in den folgenden Jahren sehr zufrieden. Auch was die Züchtigungsmittel angeht, bestätigt man ihm human zu handeln und diese „zweckmäßig“ einzusetzen.

Mit dem hannoverschen Gesetz, das „christliche Volksschulwesen betreffend“ aus dem Jahr 1845 beginnt das Zerwürfnis zwischen Winter und der Gemeinde. Das Gesetz sieht Schulpflicht erst ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr vor. Damit fehlt dem Lehrer das Schulgeld eines ganzen Jahrgangs, weil bis dahin schon Kinder im Alter von fünf Jahren eingeschult wurden. Dann wird das Schulgeld für Geschwisterkinder auf die Hälfte gekürzt. Und Kinder, die Privatunterricht bekommen oder eine höhere Schule besuchen, sind vom Schulgeld befreit. Es geht also an die bisher sicheren Einnahmen der Lehrer. Was Winter zudem besonders ärgert: Er darf das Schulgeld nicht mehr selber beitreiben. Umgekehrt wächst die Unzufriedenheit mit seinen Leistungen. Eine Kirchenvisitation stellt einen „schlechten Stand der Schule“ fest. Die Gehilfen wechseln ständig. Zuletzt hat Winter einen 15jährigen, der gerade erst die Schule beendet hatte, als Hilfslehrer vorgeschlagen. Der Schulrat Küster aus Hannover stellt im Februar 1852 fest, Winter spricht nur holländisch und hat gar keine Unterrichtsbefähigung. Er verlangt, Winter umgehend vom Unterricht auszuschließen.

So endet die Lehrerkarriere des Johann Winter im Jahr 1852 nach fast dreißig Jahren mit seiner vorzeitigen Pensionierung. Er fühlt sich durch die neue Reglementierung zutiefst gekränkt – und wohl auch, weil er mit seinen bisherigen Unterrichtsmethoden den Widerstand seiner jungen Kollegen provoziert. Der Pensionierung steht zunächst noch die Sorge des Kirchenrats im Weg, die Pension würde die Finanzen der Gemeinde zu sehr belasten. Nun setzt sich das Consistorium, die staatlich Aufsichtsbehörde in Aurich, durch: Winter wird auf Kosten der Gemeinde in den Ruhestand geschickt und die Gemeinde verpflichtet, „schleunigst“ einen neuen Hauptlehrer zu wählen.

Rektor Arend Smid

Grabmal für Rektor Arend Smid auf dem reformierten Kirchhof Westerende

Als Nachfolger wird Arend Smid gewählt, „der dann ungefähr ein halbes Jahrhundert lang der Schule vorgestanden und sie auf die Höhe geführt“ hat, und das sowohl als Lehrer wie als charaktervolle Persönlichkeit, die über die Gemeindegrenzen bekannt und geehrt war. Die Gemeinde hat ihn zum Kirchenältesten gewählt, und die Stadt ehrt sein Andenken, indem sie einer neuen Straße seinen Namen gibt. Unter seiner Leitung ist die Schule aus einer Hauptschule mit einem Lehrer und zwei Gehülfen zu einer umfangreichen Klassenschule herangewachsen.“ (Westermann) Sein Grab und das seiner beiden jung verstorbenen Frauen ist auf dem Kirchhof Westerende zu finden.

Wie seine Vorgänger übernimmt der Lehrer Arend Smid im Jahr 1852 die Schule am reformierten Schulgang mit drei Klassenräumen und angebauter Lehrerwohnung, wo er zwei Gehülfen beschäftigen und beköstigen muss. Im Jahre 1858 kommt eine vierte Klasse dazu. Smid kann nun einen weiteren Gehülfen beschäftigen bekommt dafür vom Kirchenrat zusätzlich 75 Reichstaler. Als seine Frau im Jahre 1861stirbt, bittet Smid, die Gehülfen in Pension geben zu dürfen. Der Kirchenrat akzeptiert das und ist auch bereit, den Hilfslehrern ein höheres Gehalt zu zahlen, damit sie unabhängig von der Wohnung und der Verköstigung im Lehrerhaushalt werden. Das aber reicht nicht: Im Jahre 1863 sind alle Gehülfenstellen vakant. Der Kirchenrat verweigert höhere Gehälter.

Smid drängt nun auf eine Neuregelung des Gehülfenwesens, weil der häufige Wechsel der Hilfslehrer ein „großer Übelstand“ sei. Er verlangt vom Kirchenrat, dass eine Stelle in eine feste Lehrerstelle umgewandelt wird. Die finanzielle Mehrbelastung sei vertretbar. Das sieht der Kirchenrat aber anders und lehnt die Umwandlung und ein höheres Gehalt für einen zweiten Lehrer ab. Er erinnert daran, dass es laut seiner Bestallung vom Jahr 1852 Sache des Lehrers sei, zwei Gehülfen zu unterhalten und nur für den dritten die Gemeinde aufkommen müsse.

Stimmen aus der Gemeinde mahnen zwar, „hinsichtlich des Schulwesens nicht zu kargen“. Der Kirchenrat hält aber zunächst an seiner Position fest, keine festen Lehrerstellen einzurichten, allenfalls will man die Unterbringung der Gehülfen außerhalb der Lehrerwohnung zugestehen. Zu den vom Kirchenrat akzeptierten Konditionen findet sich dann allerdings kein geprüfter Bewerber, so dass dem Kirchenrat nichts anderes übrig bleibt, als für diesen das Gehalt auf 150 Reichstaler zu erhöhen.

Im übrigen warnt auch das Consistorium vor der Besetzung fester Lehrerstellen und führt zwei Argumente an: Die Festanstellung führt zu höheren finanziellen Belastungen für die Gemeinde. Und es können auch zusätzliche Lasten auf die Stadt zukommen, „da die Gehülfen vielleicht trotz der verhältnismäßig geringen Einnahmen heiraten und dann der Verarmung verfallen würden.“ Westermann berichtet, dass der Kirchenrat sich auch in den folgenden Jahren jeder Veränderung verweigert. „Die Gehülfennot bleibt weiter bestehen!“

Arend Smid hat dennoch in seinem Bemühen, seine Schule zu erweitern, neu zu organisieren und das Bildungsniveau zu heben, nicht nachgelassen.

Im Jahr 1872 integriert Smid die Gasthausschule. Ab 1873 wird Schülern der oberen Jahrgänge Englischunterricht geboten. Und 1902 werden Fortbildungsklassen eingerichtet, wo neben Englisch auch Deutsch, Rechnen und Stenographie unterrichtet wird. Zwar gelingt es Smid nicht, alle Schulräume in einem Schulgebäude zusammenzuführen. Vielmehr entsteht zunächst neben der Großen Kirche im bisherigen Garten des Küsters ein Bau mit zwei weiteren Klassenräumen für Mädchen, die im Jahr 1888 endlich fertig werden. Es folgt ein weiteres Gebäude ebenfalls neben der Kirche, das Platz für zwei Schulklassen für Jungen bietet. Die Zahl der Klassenräume hat sich verdoppelt. Damit kann Smid die Zahl der Kinder, die sich einen Raum teilen müssen, auf ein erträglicheres Maß reduzieren. Außerdem hilft er die soziale Absicherung der Lehrkräfte entscheidend zu verbessern. So wird zunächst der bisherige Hilfslehrer Blankmann als zweiter Lehrer fest angestellt. Zu den verbleibenden zwei Hilfslehrern kommt eine Hilfslehrerin hinzu, die überdies mit ordentlichen Kündigungsfristen beschäftigt werden.

„Nachdem nun das Eis gebrochen ist, ist die weitere Entwicklung nicht mehr aufzuhalten“, schreibt Westermann. Schon im April 1872 wird der zweite Gehülfe mit angemessenem Gehalt fest angestellt. Drei Jahre später folgt die Bestallung des dritten Gehülfen mit der gleichen Besoldung.

Anders ist die Stelle nicht mehr zu besetzen. Für die beiden Mädchenklassen wird eine Lehrerin angestellt. Eine neu gefasste Schulordnung vom Juni 1875 stellt dies auch rechtlich auf neue Füße. Danach beschäftigt die Gemeinde drei Lehrer und zudem zwei Hilfslehrer und zwei Hilfslehrerinnen. Die Wahl des Hauptlehrers, dem alle anderen Lehrer unterstellt sind, erfolgt entsprechend den Regeln zur Wahl der Prediger (der Kirchenrat schlägt den wahlberechtigten Gemeindegliedern drei Kandidaten vor); die übrigen Lehrer wählt der Kirchenrat. Der entscheidet auch über das Gehalt der Lehrer und kann für die Hilfslehrer nach angemessener Probezeit die Festanstellung als Lehrer beim Consistorium beantragen. Das ist im Laufe der folgenden Jahre tatsächlich geschehen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts ist es mit dem Gehülfensystem endgültig vorbei.

Arend Smid erhält am 31. August 1896 von der Königlichen Regierung den Titel Rektor und wird zum 1. April 1898 hochgeehrte in den Ruhestand versetzt.

„Einen harten Kampf hat Arend Smid um seine Schule geführt.“ (Westermann) Gerne hätte er ein großes einheitliches Schulgebäude geschaffen. Das ist nicht gelungen. Aber aus dem beschränkten Schulhaus mit drei Klassen, in das er 1852 einzieht, sind am Ende seiner Laufbahn im Jahre 1898 acht Klassen geworden. Gab es anfangs nur einen Lehrer mit zwei Gehülfen, so hat die reformierte Schule bei seinem Ausscheiden acht reguläre Lehrkräfte beschäftigt. Diese beziehen ein festes Gehalt. Das Schulgeld geht an die Kirchenkasse, die den Lehrern die nötige finanzielle Sicherheit bietet. Neben der Erweiterung des Schulgebäudes galt der Absicherung der Lehrkräfte „sein zweiter Kampf“. Denn Smid weiß: Die Schule ist nur so gut, wie es die Menschen sind, die in ihr tätig sind.

Das Ende der Schulträgerschaft

Vor der Großen Kirche links die Mädchenschule und rechts die Jungenschule, Foto aus den 20er Jahren

Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts hat die reformierte Kirche in Leer bzw. ihr Kirchenrat die reformierte Schule als ihre ureigene Angelegenheit betrachtet. Die Verwaltung der Schule liegt in der Hand des Kirchenrates. Der verteidigt diese Rolle auch, als ein Kirchen- und Schulvorstandsgesetz von 1848 die Legitimation des Kirchenrates in der Sache zunehmend in Zweifel zieht. Der Kirchenrat aber „beharrt auf seinem Standpunkt als der geschichtlichen Stellung, die er von jeher in der Gemeinde eingenommen hat“ und will unter allen Umständen seine Rechte wahren und weiter selbst als Schulvorstand fungieren. Die Befürchtung ist: Ein selbständiger Schulvorstand, auch wenn vom Kirchrat gewählt, würde die 300-jährige Ordnung der Gemeinde zerstören, nach der der Kirchenrat die Leitung aller Gemeindeangelegenheiten hat, zu denen auch die Schule gehört.

Problem Kirchenrates ist, es kooptiert seine Mitglieder selbst und ist somit kein von der Gemeinde gewähltes Gremium, das die Kirchengemeinde und eben auch die reformierte Volksschule beherrscht. Das Consistorium bestreitet dagegen schlichtweg die Legitimaion des Kirchenrates. Deshalb wird eine Schulkommission gebildet. Sie besteht aus den beiden Predigern, dem Schullehrer, drei Kirchenältesten und den drei jüngsten Vorstehern, solange sie dem Kirchenrat angehören. Es wird also eine von dem Ältesten- und Kirchenkollegium voll abhängige Kommission des Kirchenrats gebildet.

Um die Selbstständigkeit der Schulverwaltung darzustellen, greift der Kirchenrat zu einem Trick. Neben der Kirchengemeinde wird eine formal selbständige Schulgemeinde gebildet, die eigene Schulbeiträge erhebt und eine eigene Schulkasse führt. Die Schulgemeinde kauft im Jahr 1878 die Schulgebäude von der Kirchengemeinde. Wenngleich „die Trennung zwischen Kirchen- und Schulgemeinde nur eine mehr fiktive“ gewesen sei, wie Westermann betont.

Am 1. April 1908 geht auf Grund des preußischen Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 28. Juli 1906 die reformierte Gemeindeschule in die Verwaltung der Stadt über. Damit endet die alleinige Verantwortung der Kirchengemeinde für die reformierte Schule. Zuständig sind nun die städtische Schuldeputation und die reformierte Schulkommission, an deren Willensbildung die Geistlichen beteiligt bleiben, ihre Beschlüsse aber unterliegen der Zustimmung des Magistrats der Stadt. Das ältere Schulhaus am Kirchenplatz mit dem Kirchenratssaal bleibt im Besitz der Gemeinde. Die Stadt pachtet diese Räume vorübergehend noch von der Kirchengemeinde und teilt sich die Räume mit der Gemeinde, die sie für ihren Konfirmandenunterricht nutzen will. Dieses Gebäude, die frühere Mädchenschule, bleibt im Besitz der Gemeinde und wird später zum Gemeindehaus umgebaut.

Ansonsten ist es mit der kirchlichen Trägerschaft der Schulen vorbei. „Der konfessionelle Charakter der Schule ist bei dem Übergang an die Commune erhalten geblieben. Und das ist die Hauptsache!“ Das ist Westermann am Ende der Schulträgerschaft wichtig. Er kann der Sache positive Seiten abgewinnen: „Die Gemeinde als Kirchengemeinde ist dadurch für ihre eigentliche Tätigkeit mit ihren Mitteln frei geworden. Bis dahin wurden diese Gemeindemittel ja nicht zum geringsten Teil für die Schule verwandt. Sie war gezwungen, einen wesentlichen Kirchenbeitrag zu erheben, um diesen ihren Aufgaben gerecht zu werden, die doch nicht zu ihrem eigentlichsten Gebiet gehörten.“

1914 übernimmt der Staat die Aufsicht über das Schulwesen und beendet die geistliche Schulaufsicht.