Die Friedhofsverwaltung

Sowohl die Friedhofsgebührenordnung als auch die Friedhofsordnung sind im Gemeindebüro einzusehen, bzw. erhältlich. Sie können auch gerne hier eingesehen werden:

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung  

Einführung der TA-Grabmal / Durchführung von Standfestigkeitsüberprüfungen auf den Friedhöfen  

Auf Empfehlung des Landeskirchenamtes unserer Kirche haben wir zum 1.1.2013 die TA-Grabmal eingeführt und in unsere Friedhofsordnung als verbindliches Regelwerk aufgenommen. Die TA-Grabmal (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) der DENAK e.V. sieht gegenüber der „Altregelung“ zum Umgang mit den Grabmalanlagen ein verändertes Antrags- und Prüfverfahren vor. Die jährliche Standfestigkeitsüberprüfung im Rahmen der sogenannten Regelprüfung ist auch weiterhin von der Kirchengemeinde durchzuführen.

Sie werden sich nun fragen, welche Veränderungen die TA-Grabmal gegenüber dem alten Verfahren (Genehmigung Grabmal, jährliche Standfestigkeitsprüfung) mit sich bringt und was Sie  als Nutzungsberechtigte hierbei zu erwarten haben.

Zum einen ist bei der Neuerrichtung oder der Reparatur von Grabmalen auf den Friedhöfen unserer Kirchengemeinde zukünftig folgendes zu beachten:

 - Innerhalb von 6 Wochen nach der Neuerrichtung respektive Reparatur eines Grabmales hat der Dienstleistungserbringer/Steinmetz selber eine Standfestigkeitsüberprüfung nach den Vorgaben der TA-Grabmal durchzuführen oder durchführen zu lassen und anschließend zu bescheinigen. Hiermit wird sichergestellt, dass das Grabmal ordnungsgemäß gegründet wurde.

 - Bevor dieses neue Verfahren eingeführt wird, ist der „Altbestand“ der Grabmale auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Diese erforderliche Bestandsprüfung wird in unserer Kirchengemeinde von der Firma BSK Torsten Köster, Havelpassage 2, 16761 Henningsdorf, Homepage: www. grabsteinpruefung.com durchgeführt und protokolliert. Falls eine Beanstandung festgestellt wird, werden die betroffenen Nutzungsberechtigten von uns angeschrieben, um die Grabmale instand setzen zu lassen.

 - Darüber hinaus ist nach Einführung dieses Verfahrens auch weiterhin eine jährliche Überprüfung aller Grabmale erforderlich.

Die im Bereich der Evangelisch-reformierten Landeskirche tätigen Steinmetzbetriebe sind bereits über die Einführung der TA-Grabmal informiert worden und sind mit den durchzuführenden Abläufen und auszustellenden Formularen vertraut.

Für weitergehende und ausführliche Informationen zu dem neu eingeführten Regelwerk liegen in unserem Gemeindebüro, Ref. Kirchgang 19, 26789 Leer entsprechende Informationsblätter aus.

Sie können die folgenden Regelwerke auch durch einen Klick hier einsehen:

TA-Grabmal und DENAK-Grabsteinprüfung und Unfallverhütungsvorschrift.