Reformierte Friedhöfe in Leer
Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Leer verwaltet zwei Friedhöfe: den alten Friedhof Westerende (nahe Plytenberg) und den "neuen" Friedhof an der Augustenstraße.
Auf beiden reformierten Friedhöfen können Verstorbene aller Konfessionen, Glaubensrichtungen und Konfessionslose bestattet werden.
Friedhof Westerende: Der Friedhof Westerende mit der Krypta, der erhaltenen Unterkirche der Steinkirche aus dem Jahr 1200, gilt als der älteste Friedhof in Ostfriesland. Hier sind Sarg- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern möglich.
Friedhof Augustenstraße: Hier besteht die Möglichkeit, zwischen Sarg- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern, Sargbestattungen im Rasengräberfeld (Reihengräber), Urnenbeisetzungen im Urnengräberfeld oder anonymen Erdbestattungen im anonymen Sargfeld zu wählen. Wahlgrab meint, Angehörige wählen eine Grabstelle aus und pflegen das Grab selbst mindestens während der Ruhezeit.
Im Rasengräberfeld sorgt die Friedhofsverwaltung für das Einsäen des Grabes und für eine Steinplatte, die den oder die Namen, Geburts- und Todestag des bzw. der Verstorbenen eingraviert hat. Individueller Grabschmuck ist auf diesen Rasengräbern aus verständlichen Gründen nur recht eingeschränkt möglich.
Auf den Urnengräberfeldern lässt die Verwaltung auf Wunsch eine Plakette mit dem Namen, Geburts- und Sterbedatum des oder der Verstorbenen an einer Stele anbringen.
Auf beiden Friedhöfen besteht die Möglichkeit, auf einem vorhandenen Wahlgrab eine zusätzliche Urne zu bestatten. Beispiel: Sind etwa die Eltern in einem Doppelgrab begraben, kann in jedem Grab eine Urne zusätzlich beigesetzt werden, unabhängig von der Ruhezeit der zuerst Bestatteten.
Für alle Gräber gilt eine Ruhefrist von 25 Jahren nach der letzten Bestattung. In dieser Zeit bleibt das Grab erhalten. Eine Zubelegung mit einer Urne ist aber auch in dieser Frist möglich, verlängert dann die Ruhezeit, so dass wieder 25 Jahre für die zuletzt beigefügte Urne verbleiben.
Selbstverständlich kann die Nutzungszeit eines Grabes oder auch einer größeren Grabstelle gerne beliebig lange verlängert werden.
Wo es Angehörigen im Verlauf der Mindestruhezeit schwer fällt, ein Grab, für das sie die Nutzungsrechte besitzen, zu unterhalten, besteht die Möglicht, ein Wahlgrab in ein Rasengrab umzuwandeln. Hiefür soll in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung das Grab so geräumt werden, dass Rasen angesät werden kann. Danach übernimmt die Verwaltung gegen eine jährliche Gebühr die Pflege des Grabes.