Reformierte Friedhöfe in Leer

Friedhof Augustenstraße

Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Leer verwaltet zwei Friedhöfe: den alten Friedhof Westerende (nahe Plytenberg) und den neuen Friedhof an der Augustenstraße.

Auf beiden reformierten Friedhöfen können Personen aller Konfessionen, Glaubensrichtungen und Konfessionslose bestattet werden.

Friedhof Westerende: Hier sind Sarg- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern sowie anonyme Urnenbeisetzungen möglich.

Friedhof Augustenstraße: Hier besteht die Möglichkeit, zwischen Sarg- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern, Sargbestattungen im Rasengräberfeld (Reihengräber), Urnenbeisetzungen im Urnengräberfeld oder anonymen Erdbestattungen im anonymen Sargfeld zu wählen. Wahlgrab meint, Angehörige wählen eine Grabstelle aus und pflegen das Grab selbst mindestens während der Ruhezeit.

Im Rasengräberfeld sorgt die Friedhofsverwaltung für das Einsäen des Grabes und für eine Steinplatte, die den oder die Namen, Geburts- und Todestag des bzw. der Verstorbenen eingraviert hat. Als erste Bestattung finden  in dem Rasenfeld ausschließlich Sargbestattungen satt. Individueller Grabschmuck ist auf diesen Rasengräbern aus verständlichen Gründen nur recht eingeschränkt möglich.

Vorhandene freie Doppelgrabstellen können auf Wunsch als Rasengrab für Ehepaare bereit gestellt werden.

Auf den Urnengräberfeldern lässt die Verwaltung auf Wunsch eine Plakette mit dem Namen, Geburts- und Sterbedatum des oder der Verstorbenen an einer Stehle anbringen.

Auf beiden Friedhöfen besteht die Möglichkeit, auf einer vorhandenen Grabstelle eine zusätzliche Urne zu bestatten. Bespiel: Sind etwa die Eltern in einem Doppelgrab begraben, kann in jedem Grab eine Urne zusätzlich beigesetzt werden. Das gilt auch für die Rasengräber.

Für alle Gräber gilt eine Ruhefrist von 25 Jahren nach der letzten Bestattung. In dieser Zeit bleibt das Grab erhalten. Eine Zubelegung mit einer Urne ist aber auch in dieser Frist möglich.

Selbstverständlich kann die Zeit der Nutzung eines Grabes oder auch einer größeren Grabstelle gerne beliebig lange verlängert werden.

Wo es Angehörigen im Verlauf der Mindestruhezeit schwer fällt, ein Grab, für das sie die Nutzungsrechte besitzen, zu unterhalten, besteht die Möglicht, ein Wahlgrab in ein Rasengrab umzuwandeln. Hiefür soll in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung das Grab so geräumt werden, dass Rasen angesät werden kann. Danach übernimmt die Verwaltung  gegen eine jährliche Gebühr die Pflege des Grabes.

Friedhofsordnung

Friedhofs-Gebührenordnung

 

Verwaltung der reformierten Friedhöfe
Reformierter Kirchgang 19
26789 Leer

Tel.: 0491 2526