Verantwortung vor Ort

Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und das Gemeindeleben mitgestalten.
 

Die Leitung liegt bei gewählten Mitgliedern

 
Denn die Evangelisch-reformierte Kirche versteht sich als evangelische Gemeindekirche mit presbyterial-synodaler Struktur. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern. Auch die Pastoren werden in freier Wahl von den Gemeindegliedern bestimmt. In allen Gremien entscheiden gewählte Gmeindeglieder in voller Verantwortung mit.

Mit ihrem Mitdenken und Entscheiden, mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben prägen sie die Gemeinde vor Ort.
Es ist ein besonderes Kennzeichenl der evangelisch-reformierten Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam wahrgenommen wird.
Eine Gemeinde zu leiten, ist ein Vertrauensamt. Es kann Raum schaffen, zu gestalten und um notwendige Veränderungen zu beschließen und neue Perpesktiven in der Gemeinde zu öffnen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeleitung geschieht immer im Team. Es geht darum, Aufgaben gemeinsam anzugehen und zu bewältigen und Freude in der Gemeinschaft zu erfahren.

 

Aufgaben der Leitungsgremien

Das kirchliche Leitungsgremium besteht in der ev.-ref. Kirchengemeinde in Leer aus dem Kirchenrat und der Gemeindevertretung.

Diese Gremien

  • entscheiden über die Schwerpunkte des Gemeindelebens
  • beteiligen sich an der Gestaltung des Gottesdienstes und verantworten die weiteren Gemeindeaktivitäten
  • beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Seniorinnen und Senioren, Kirchenmusik und Bildung kümmern sich um diakonische Arbeitsbereiche
  • sind verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • verwalten die kirchlichen Gebäude und Grundstücke einschließlich der beiden reformierten Friedhöfe und entscheiden über deren
    Nutzung
  • wirken bei der Besetzung von Pfarrstellen und anderen Arbeitsplätzen in der Kirchengemeinde mit und tragen die Personalverantwortung
  • fördern die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort und
  • vertreten die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.

Der Kirchenrat tagt monatlich und bestimmt "die laufenden Geschäfte" der Gemeinde. Die Gemeindevertretung tagt zweimal jährlich gemeinsam mit dem Kirchenrat und entscheidet dann mit über sehr grundsätzliche Fragen, beschließt den jährlichen Haushalt und entscheidet, wer die Gemeinde in der Synode vertreten soll.